Der Stiftungsrat der Pensionskassen Novartis genehmigte am 6. Dezember 1999 folgende Grundsatzvereinbarung:
Auftrag
Die Rentnerkommission vertritt gegenüber der Pensionskasse Novartis die Interessen der Rentnerinnen und Rentner.
Wahlverfahren
Die Novartis Pensionierten-Vereinigung (NPV) stellt nach einem von ihr festgelegten und durchgeführten Wahlverfahren die drei Mitglieder der Kommission.
Beziehung der Kommission zur Pensionskasse
Informationen
- Protokolle der Stiftungsratssitzungen
- Budgets
- Quartalsberichte
- Jahresberichte
- Zeitschrift „Schweizer Personalvorsorge“
- Regelmässige Gespräche mit der Geschäftsleitung der Pensionskasse
Schulung
Teilnahme an internen und externen Schulungsanlässen für den Stiftungsrat.
Anträge+Traktandierung für Stiftungsratssitzungen
Schriftliche Anträge/Anfragen an den Stiftungsrat, die spätestens 30 Tage vor dessen Sitzung der Geschäftsstelle eingereicht wurden, sind für die folgende Stiftungsratssitzung zu traktandieren.
Gültigkeit und Änderungen
Die Bildung der Rentnerkommission wurde durch den Stiftungsrat der Pensionskasse Novartis an der Sitzung vom 6. Dezember 1999 beschlossen und tritt am 1.1.2000 in Kraft.
Das Recht auf Änderung und Aufhebung liegt beim Stiftungsrat der Pensionskasse Novartis.
KontaktRentnerkommission
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Rudolf Haas